Zeitperiode in Tagen vorwärts gezählt ab dem heutigen Tag, in der verzögerte Bedarfsaufträge als Abgänge gelten. Dies gilt ...

Zeitperiode in Tagen vorwärts gezählt ab dem heutigen Tag, in der verzögerte Bedarfsaufträge als Abgänge gelten. Dies gilt nur, wenn die Lieferdatumskontrolle auf 'VfZ' oder VfZ + Sicherheitszuschlag für Warenabgang' festgelegt ist.