Diese Richtlinieneinstellung steuert das Verhalten des Ereignisprotokolls, wenn die Protokolldatei die Maximalgröße erreicht hat. Diese Einstellung tritt nur in Kraft, wenn die Richtlinie "Alte Ereignisse beibehalten" aktiviert ist. Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung aktivieren und die Richtlinieneinstellung "Alte Ereignisse beibehalten" aktiviert ist, wird die Ereignisprotokolldatei automatisch geschlossen und umbenannt, sobald sie voll ist. Danach wird eine neue Datei angelegt. Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung deaktivieren und die Richtlinieneinstellung "Alte Ereignisse beibehalten" aktiviert ist, werden neue Ereignisse verworfen und die alten Ereignisse beibehalten. Wenn diese Richtlinieneinstellung nicht konfiguriert und die Richtlinieneinstellung "Alte Ereignisse beibehalten" aktiviert ist, werden neue Ereignisse verworfen und ältere Ereignisse beibehalten.
Diese Richtlinieneinstellung steuert auf Zonenbasis das Verhalten bei der ersten Ausführung eines Steuerelements. Wenn ein ...
Diese Richtlinieneinstellung steuert auf Zonenbasis das Verhalten bei der ersten Ausführung eines Steuerelements. Wenn ein ...
Diese Richtlinieneinstellung steuert das Erscheinungsbild von Fensteranimationen, z. B. von Animationen beim Wiederherstellen, ...
Diese Richtlinieneinstellung steuert das Feature 'Vorgeschlagene Sites' auf Grundlage der Browseraktivität des Benutzers. ...
Diese Richtlinieneinstellung steuert das Verhalten des Ereignisprotokolls, wenn die Protokolldatei die Maximalgröße erreicht ...
Diese Richtlinieneinstellung steuert das Verhalten des Ereignisprotokolls, wenn die Protokolldatei ihre Maximalgröße erreicht. ...
Diese Richtlinieneinstellung steuert das Verhalten des Kerberos-Clients bei der Überprüfung des KDC-Zertifikats. Wenn Sie ...
Diese Richtlinieneinstellung steuert den Speicherort der Protokolldatei. Der Speicherort der Datei muss vom Ereignisprotokolldienst ...
Diese Richtlinieneinstellung steuert die Möglichkeit, die Farbe von Fensterrahmen zu ändern. Wenn Sie diese Richtlinie aktivieren, ...