Die öffentliche URL eines Clouddiensts muss zwischen 2 und 63 Zeichen lang sein und darf Buchstaben, Zahlen und Bindestriche ...

Die öffentliche URL eines Clouddiensts muss zwischen 2 und 63 Zeichen lang sein und darf Buchstaben, Zahlen und Bindestriche enthalten. Das erste oder letzte Zeichen darf kein Bindestrich sein.