Legt fest, dass ein Bildschirmschoner die Wiedergabe unterbrechen kann. Wenn Sie diese Richtlinie festlegen, wird gemäß den Optionen, die in der Systemsteuerung im Dialogfeld "Eigenschaften von Anzeige" auf der Registerkarte "Bildschirmschoner" ausgewählt sind, während der Wiedergabe von digitalen Medien ein Bildschirmschoner angezeigt. Das Kontrollkästchen "Bildschirmschoner während der Wiedergabe zulassen" auf der Registerkarte "Player" ist aktiviert und nicht verfügbar. Wenn diese Richtlinie deaktiviert ist, kann die Wiedergabe nicht durch einen Bildschirmschoner unterbrochen werden, auch wenn Benutzer einen Bildschirmschoner ausgewählt haben. Das Kontrollkästchen "Bildschirmschoner während der Wiedergabe zulassen" ist deaktiviert und nicht verfügbar. Wenn diese Richtlinie nicht konfiguriert ist, können Benutzer die Einstellung für das Kontrollkästchen "Bildschirmschoner während der Wiedergabe zulassen" ändern.
Legt fest welche abschließende Vorgänge und andere Funktionen des Druckers standardmäßig verwendet werden. Ein Eintrag in ...
Legt fest welche abschließende Vorgänge und andere Funktionen des Druckers zurzeit verwendet werden. Ein Eintrag in dieser ...
Legt fest, dass die ausgewählten Protokolle verwendet werden können, wenn von einem Server, auf dem Windows Media Services ...
Legt fest, dass die Windows-Firewall sämtliche nicht angeforderten eingehenden Meldungen blockiert. Diese Richtlinieneinstellung ...
Legt fest, dass ein Bildschirmschoner die Wiedergabe unterbrechen kann. Wenn Sie diese Richtlinie festlegen, wird gemäß den ...
Legt fest, dass Point-and-Print für Pakete nur mit genehmigten Servern verwendet werden kann. Diese Richtlinieneinstellung ...
Legt fest, dass Windows Media Player nur im Designmodus unter Verwendung eines angegebenen Designs angezeigt wird. Durch ...
Legt fest, ob Administratoren das Feature für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung aktivieren und konfigurieren ...
Legt fest, ob Administratoren die von LAN-Verbindungen verwendeten Komponenten aktivieren bzw. deaktivieren können. Wenn ...