Die Vorsteuer aus EU-Umsätzen und/oder steuerbefreiten EU-Umsätzen nach Art. 6 Abs. 2 kann nur geltend gemacht werden, wenn steuerpflichtige EU-Umsätze vorliegen.\KZ 065 und KZ 71 nur zusammen mit KZ 070.
Die Vorlage enthält ein Vorkalkulationsprojekt, und für die angegebene Projektgruppe ist die Buchhaltungsregel für Umsatzerkennung ...
Die Vorlage steht erst dann für die Organisation zur Verfügung, wenn die Änderungen gespeichert wurden. Speichern Sie die ...
Die Vorschau der Assistentenauswahl für die Vorlage wird angezeigt. Wenn Sie auf 'Fertig stellen' klicken, wird eine Arbeitsblattvorlage ...
Die Vorschau für den mobilen Client ist in dieser Sprache nicht verfügbar. Aktivieren Sie für die Formularvorschau das Language ...
Die Vorsteuer aus EU-Umsätzen und/oder steuerbefreiten EU-Umsätzen nach Art. 6 Abs. 2 kann nur geltend gemacht werden, wenn ...
Die Währung %1 ist als Triangulationswährung festgelegt, und es sind Denominationswährungen vorhanden. Die Währung kann nicht ...
Die Währung %1 ist bereits als Triangulationswährung ausgewählt. Die Währung %2 kann nicht als Triangulationswährung ausgewählt ...
Die Währung %1 kann nicht ausgewählt werden, da kein Wechselkurs zur Buchhaltungswährung %2 für den Budgetratentyp zum Start ...
Die Währung %1 stellt die Triangulationswährung dar. Sie können die Währung %1 nicht als Denomination der Triangulationswährung ...