Für mehr als 500 Postfächer in der Gesamtstruktur sind Übermittlungseinschränkungen festgelegt, in denen mindestens eine ...

Für mehr als 500 Postfächer in der Gesamtstruktur sind Übermittlungseinschränkungen festgelegt, in denen mindestens eine Verteilergruppe zum Erlauben oder Verbieten von Absendern verwendet wird. Stellen Sie sicher, dass diese Postfächer nicht in geschachtelten Verteilergruppen enthalten sind. Anzahl dieser Postfächer: {9}.