Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie den Namen einer Farm im Remotedesktop-Verbindungsbroker angeben, der ein Server ...

Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie den Namen einer Farm im Remotedesktop-Verbindungsbroker angeben, der ein Server beitreten soll. Der Remotedesktop-Verbindungsbroker ermittelt anhand des Farmnamens, welche Remotedesktopsitzungs-Hostserver in der gleichen Remotedesktopsitzungs-Hostserverfarm enthalten sind. Daher müssen Sie den gleichen Farmnamen für alle Remotedesktopsitzungs-Hostserver verwenden, die sich in der gleichen Farm mit Lastenausgleich befinden. Der Farmname muss nicht mit einem Namen in den Active Directory-Domänendiensten identisch sein.

Wenn Sie einen neuen Farmnamen angeben, wird im Remotedesktop-Verbindungsbroker eine neue Farm erstellt. Wenn Sie einen vorhandenen Farmnamen angeben, tritt der Server dieser Farm im Remotedesktop-Verbindungsbroker bei.

Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung aktivieren, müssen Sie den Namen einer Farm im Remotedesktop-Verbindungsbroker angeben.

Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung deaktivieren oder nicht konfigurieren, wird der Farmname nicht auf Gruppenrichtlinienebene angegeben. 

Hinweise:

     1. Diese Einstellung wird erst wirksam, nachdem sowohl die Richtlinieneinstellung "Remotedesktop-Verbindungsbroker beitreten" als auch die Richtlinieneinstellung "Namen des Remotedesktop-Verbindungsbrokerservers konfigurieren" mithilfe der Gruppenrichtlinie aktiviert und konfiguriert wurden.

     2. Für Windows Server 2008 wird diese Richtlinieneinstellung mindestens ab Windows Server 2008 Standard unterstützt.