Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Eine Anwendung oder ein Ressourcenpartner wurde für die Verwendung von Kerberos-basierten Tokenverifizierung konfiguriert, aber der SPN (Service Principal Name) für die Anwendung ist ungültig. SPN: %1 Falls dieser Fehler während des Starts des Verbunddiensts auftritt, kann der Verbunddienst nicht gestartet werden, und alle Anforderungen an den Verbunddienst sind nicht erfolgreich, bis die Konfiguration korrigiert wird. Falls dieser Fehler während der Ausführung des Verbunddiensts auftritt, verwendet der Verbunddienst weiterhin die zuletzt erfolgreich geladene Vertrauensrichtlinie. Benutzeraktion Dieser Fehler tritt nur auf, falls die Vertrauensrichtlinie nicht mit den AD FS-Verwaltungstools geändert wurde. Verwenden Sie einen gültigen Wert für den SPN.
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Ein Kontopartner, auf dem die Windows-Vertrauensstellung ...
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Ein Kontopartner, auf dem die Windows-Vertrauensstellung ...
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Ein Partner wurde mit mehreren Gruppe-in-UPN-Transformationen ...
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Ein Ressourcenpartner hat keine Identitätsanspruchstransformation. ...
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Eine Anwendung oder ein Ressourcenpartner ...
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Eine Anwendung wurde mit einer E-Mail- ...
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Eine Sammlung des benutzerdefinierten Anspruchs ...
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Eine Sammlung enthält ein Element doppelt. ...
Beim Laden der Vertrauensrichtlinie hat der Verbunddienst einen Fehler ermittelt. Eine Sammlung in der Vertrauensrichtlinie ...