Der Clusterdienst hat festgestellt, dass auf diesem Knoten nicht die aktuelle Kopie der Clusterkonfigurationsdaten vorhanden ist. Der Clusterdienst hat sich daher selbst daran gehindert, auf diesem Knoten zu starten. Versuchen Sie, den Clusterdienst auf allen Knoten im Cluster zu starten. Wenn der Clusterdienst auf anderen Knoten mit der aktuellen Kopie der Clusterkonfigurationsdaten gestartet werden kann, kann dieser Knoten anschließend dem gestarteten Cluster erfolgreich beitreten. Falls keine Knoten mit der aktuellen Kopie der Clusterkonfigurationsdaten verfügbar sind, informieren Sie sich im Failovercluster-Verwaltungs-Snap-In in der Dokumentation über das Erzwingen des Clusterstarts oder die Startoption "forcequorum". Beachten Sie, dass die Quorumerzwingung nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden sollte, da dabei möglicherweise einige Clusterkonfigurationsänderungen verloren gehen.
Der Cluster verwendet keinen freigegebenen Speicher. Ein Cluster benötigt eine Hardwarelösung, die entweder auf freigegebenem ...
Der Clusterdatenträger mit der ID "%2" konnte beim Löschen des Clusters nicht ordnungsgemäß bereinigt werden. Fehlercode: ...
Der Clusterdatenträger mit der ID "%2" wurde beim Löschen des Clusters vom Partitions-Manager nicht freigegeben. Fehlercode: ...
Der Clusterdienst hat ein Problem mit der Zeugenressource erkannt. Die Zeugenressource wechselt per Failover zu einem anderen ...
Der Clusterdienst hat festgestellt, dass auf diesem Knoten nicht die aktuelle Kopie der Clusterkonfigurationsdaten vorhanden ...
Der Clusterdienst hat festgestellt, dass sich der Name des Zeugendatenträgers geändert hat - dies deutet normalerweise darauf ...
Der Clusterdienst kann den Knoten "%1" nicht als Mitglied des Failoverclusters "%2" identifizieren. Wenn der Computername ...
Der Clusterdienst konnte den geclusterten Dienst oder die geclusterten Anwendung "%1" nicht vollständig online oder offline ...
Der Clusterdienst konnte die Clusterdatenbank nicht aktualisieren (Fehlercode "%1"). Zu den möglichen Ursachen gehören unzureichender ...