Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Verwendung der Einstellungserweiterung "Dateien" zulassen oder verhindern. Wenn eine Einstellungserweiterung nicht zulässig ist, wird diese nicht im Fenster "Gruppenrichtlinienverwaltungs-Editor" der GPMC angezeigt. Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung aktivieren, ist die Verwendung der Einstellungserweiterung zulässig. Mit der Aktivierung dieser Richtlinieneinstellung wird die Richtlinieneinstellung "Benutzer auf die Verwendung von zugelassenen Snap-Ins beschränken" außer Kraft gesetzt. Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung deaktivieren, ist die Verwendung der Einstellungserweiterung nicht zulässig. Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung nicht konfigurieren, ist die Verwendung der Einstellungserweiterung zulässig, sofern diese nicht durch die Richtlinieneinstellung "Benutzer auf die Verwendung von zugelassenen Snap-Ins beschränken" eingeschränkt wird.
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Umleitung unterstützter Plug & Play-Geräte (wie tragbarer Windows-Geräte) ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Umleitungsmethode festlegen, die verwendet wird, wenn ein Clientgerät eine ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Verarbeitung von eingehenden Mailslotnachrichten durch einen lokalen Domänencontroller ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Verwendung der Einstellungserweiterung "Anwendungen" zulassen oder verhindern. ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Verwendung der Einstellungserweiterung "Dateien" zulassen oder verhindern. ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Verwendung der Einstellungserweiterung "Datenquellen" zulassen oder verhindern. ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Verwendung der Einstellungserweiterung "Dienste" zulassen oder verhindern. ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Verwendung der Einstellungserweiterung "Drucker" zulassen oder verhindern. ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie die Verwendung der Einstellungserweiterung "Energieoptionen" zulassen oder verhindern. ...