Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob der Clientcomputer seine Zeitzoneneinstellungen an die Remotedesktopdienste-Sitzung umleitet. Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung aktivieren, senden Clients, die eine Zeitzonenumleitung durchführen können, ihre Zeitzoneninformationen an den Server. Über die Basiszeit des Servers wird die aktuelle Sitzungszeit berechnet (aktuelle Sitzungszeit = Serverbasiszeit + Clientzeitzone). Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung deaktivieren oder nicht konfigurieren, leitet der Clientcomputer seine Zeitzoneninformationen nicht um, und die Sitzungszeitzone entspricht der Serverzeitzone. Hinweis: Die Zeitzonenumleitung ist nur möglich, wenn eine Verbindung mit einem Terminalserver von Microsoft Windows Server 2003 (Mindestversion) hergestellt und ein Client verwendet wird, auf dem RDP 5.1 oder höher ausgeführt wird.
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob Benutzer Webkomponenten (wie Schriftarten), die von Internet Explorer ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob das Feature zum Lastenausgleich des Remotedesktop-Verbindungsbrokers ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob der Benutzerzugriff auf BitLocker-geschützte Festplattenlaufwerke ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob der Benutzerzugriff auf BitLocker-geschützte Wechseldatenträger ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob der Clientcomputer seine Zeitzoneneinstellungen an die Remotedesktopdienste-Sitzung ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob der Desktop immer angezeigt wird, wenn ein Client eine Verbindung ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob der Desktophintergrund auf Clients angezeigt wird, die über RDP ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob der Standarddrucker des Clients während einer Sitzung auf einem ...
Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie festlegen, ob die Benutzer automatisch zur Installation von ActiveX-Steuerelementen ...