Diese Richtlinieneinstellung steuert das Verhalten der Windows-Fehlerberichterstattung für Fehler in allgemeinen Anwendungen, ...

Diese Richtlinieneinstellung steuert das Verhalten der Windows-Fehlerberichterstattung für Fehler in allgemeinen Anwendungen, wenn die Windows-Fehlerberichterstattung aktiviert ist.

Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung aktivieren, können Sie eine Liste mit Anwendungen erstellen, die generell nicht in Fehlerberichte einbezogen werden. Wenn Sie eine Liste mit Anwendungen erstellen möchten, für die die Windows-Fehlerberichterstattung generell keine Fehler meldet, klicken Sie unter der Einstellung "Fehler für Anwendungen dieser Liste nicht melden" auf "Anzeigen", und fügen Sie dann im Dialogfeld "Inhalt anzeigen" der Liste der Anwendungsdateienamen Anwendungen hinzu, oder entfernen Sie Anwendungen aus dieser Liste (Beispiel: "notepad.exe"). Die Dateinamen müssen grundsätzlich die Dateinamenerweiterung ".exe" aufweisen. Von den Anwendungen in dieser Liste generierte Fehler werden nicht gemeldet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Richtlinieneinstellung "Standardeinstellungen für Anwendungsberichterstattung" für das Melden aller Anwendungsfehler konfiguriert ist.

Wenn diese Richtlinieneinstellung aktiviert wird, hat die Einstellung "Fehler für Anwendungen dieser Liste nicht melden" Vorrang. Wenn eine Anwendung sowohl in der Richtlinieneinstellung "Liste von Anwendungen, für die Fehler immer gemeldet werden sollen" als auch in der Ausschlussliste in dieser Richtlinieneinstellung aufgeführt ist, wird die Anwendung aus der Fehlerberichterstattung ausgeschlossen. Sie können mit der Ausschlussliste in der Richtlinieneinstellung auch bestimmte Microsoft-Anwendungen oder Teile von Windows ausschließen, wenn die Kontrollkästchen für diese Kategorien in der Richtlinieneinstellung "Standardeinstellungen für Anwendungsberichterstattung" aktiviert sind.

Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung deaktivieren oder nicht konfigurieren, hat die Richtlinieneinstellung "Standardeinstellungen für Anwendungsberichterstattung" Vorrang.