Der Netzwerkzugriffsschutz kann mit dem Netzwerkrichtlinienserver bereitgestellt werden. Der Netzwerkzugriffsschutz ist eine Technologie zur Erstellung von Clientintegritätsrichtlinien, Integritätserzwingung und Integritätswiederherstellung. Beim Festlegen von Integritätsrichtlinien im Netzwerkrichtlinienserver wird von diesem die Computerintegrität während des Authentifizierungs- und Autorisierungsprozesses bewertet. Der Integritätsstatus wird vom Client für den Netzwerkzugriffsschutz fortlaufend überwacht. Sie können mithilfe des Netzwerkzugriffsschutzes die Integrität des Clientcomputers für IPSec-Kommunikation zwischen Computern regulieren, wenn von Computern ein DHCP-IP-Adressenlease angefordert oder erneuert wird und wenn von Computern über verkabelte und drahtlose VPN-, Remotedesktop-Servergateway- und 802.1X-Verbindungen eine Verbindung mit dem Netzwerk hergestellt wird.
Der Netzwerkrichtlinienserver verweigerte einem Benutzer den Zugriff. Wenden Sie sich an den Administrator des Netzwerkrichtlinienservers, ...
Der Netzwerktreiber auf "%4" kann nicht geladen werden, da er nicht mit der vom Server erwarteten Version kompatibel ist. ...
Der Netzwerktreiber auf "%4" wurde geladen, besitzt jedoch eine andere Version als der Server. Serverversion: %6, Clientversion: ...
Der Netzwerkverbindung, die der Netzwerkkarte mit der Adresse %1 entspricht, wurde vom DHCP-Quarantäneerzwingungsclient eine ...
Der Netzwerkzugriffsschutz kann mit dem Netzwerkrichtlinienserver bereitgestellt werden. Der Netzwerkzugriffsschutz ist eine ...
Der Netzwerkzugriffsschutz wurde erfolgreich aktiviert, kann jedoch nicht umgehend erzwungen werden, da der Netzwerkzugriffsserver ...
Der Netzwerkzugriffsschutz wurde erfolgreich aktiviert. Der Netzwerkzugriffsschutz kann jedoch nicht sofort erzwungen werden, ...
Der neue Benutzer, den Sie eingegeben haben, wurde nicht zu der lokalen Benutzerdatenbank hinzugefügt, da der Name oder das ...
Der neue Besitzer verfügt nicht über die erforderlichen Berechtigungen, um auf die lokalen Dateien für den Auftrag zuzugreifen. ...