Von den Active Directory-Rechteverwaltungsdiensten kann eine vorhandene verbundene Vertrauensstellung zwischen Ihrer und einer anderen Organisation dazu verwendet werden, Benutzerkennungen einzurichten und Zugriff auf geschützte Informationen, die von beiden Organisationen erstellt wurden, zu gewähren. Mit einer durch die Active Directory-Verbunddienste eingerichteten Vertrauensstellung können Benutzerkennungen für die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste eingerichtet werden.
Die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste (AD RMS) nutzen eine vorhandene Partnervertrauensstellung zwischen zwei Organisationen, um Benutzeridentitäten zu bestimmen und Zugriff auf geschützte Informationen beider Organisationen zu gewähren. Beispielsweise können im Rahmen einer Vertrauensstellung der Active Directory-Verbunddienste Benutzeridentitäten für die AD RMS bestimmt werden.
Die Active Directory-Gruppe kann nicht erweitert werden. Vergewissern Sie sich, dass eine Netzwerkverbindung hergestellt ...
Die Active Directory-integrierten Stammhinweisdaten für alle DNS-Server in dieser Domäne wurden vom DNS-Server an die Verzeichnispartition ...
Die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste (AD RMS) helfen Ihnen, Daten vor Missbrauch zu schützen. Die Identität der ...
Die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste (AD RMS) können nicht auf einem Computer installiert werden, der im abgesicherten ...
Die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste (AD RMS) nutzen eine vorhandene Partnervertrauensstellung zwischen zwei Organisationen, ...
Die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste (AD RMS) sind auf dem Computer bereits installiert. Deinstallieren Sie die ...
Die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste (AD RMS) sind eine Datenschutztechnologie, die - integriert mit anderen Anwendungen ...
Die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste (AD RMS) wurden auf dem Computer erfolgreich unter Verwendung des lizenzgebenden ...
Die Active Directory-Rechteverwaltungsdienste (AD RMS) wurden zwar erfolgreich auf dem Computer gestartet, weisen jedoch ...