Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie angeben, ob der Remotedesktopsitzungs-Hostserver einer Farm im Remotedesktop-Verbindungsbroker ...

Mit dieser Richtlinieneinstellung können Sie angeben, ob der Remotedesktopsitzungs-Hostserver einer Farm im Remotedesktop-Verbindungsbroker beitreten soll. Der Remotedesktop-Verbindungsbroker verfolgt Benutzersitzungen nach und ermöglicht es einem Benutzer, eine erneute Verbindung mit einer vorhandenen Sitzung in einer Remotedesktopsitzungs-Hostserverfarm mit Lastenausgleich herzustellen. Für die Teilnahme am Remotedesktop-Verbindungsbroker muss auf dem Server der Rollendienst für Remotedesktopsitzungs-Hosts installiert sein.

Wenn die Richtlinieneinstellung aktiviert ist, tritt der Remotedesktopsitzungs-Hostserver der Farm bei, die in der Richtlinieneinstellung für den Namen der Remotedesktop-Verbindungsbrokerfarm angegeben ist. Die Farm befindet sich auf dem Remotedesktop-Verbindungsbrokerserver, der in der Richtlinieneinstellung "Namen des Remotedesktop-Verbindungsbrokerservers konfigurieren" angegeben ist.

Wenn Sie die Richtlinieneinstellung deaktivieren, tritt der Server keiner Farm im Remotedesktop-Verbindungsbroker bei, und Benutzersitzungen werden nicht nachverfolgt. Wenn die Einstellung deaktiviert ist, können Sie weder das Konfigurationstool für Remotedesktopsitzungs-Hosts noch den WMI-Anbieter für Remotedesktopdienste verwenden, um zu veranlassen, dass der Server dem Remotedesktop-Verbindungsbroker beitritt.

Wenn die Richtlinieneinstellung nicht konfiguriert wird, wird die Einstellung nicht auf Gruppenrichtlinienebene angegeben. 

Hinweise:

    1. Wenn Sie diese Richtlinieneinstellung aktivieren, müssen Sie auch die Richtlinieneinstellungen "Namen der Remotedesktop-Verbindungsbrokerfarm konfigurieren" und "Namen des Remotedesktop-Verbindungsbrokerservers konfigurieren" aktivieren.

    2. Für Windows Server 2008 wird diese Richtlinieneinstellung mindestens ab Windows Server 2008 Standard unterstützt.