Mit dieser Richtlinieneinstellung wird die lokale Außerkraftsetzung für die Konfiguration der Verhaltensüberwachung konfiguriert. ...

Mit dieser Richtlinieneinstellung wird die lokale Außerkraftsetzung für die Konfiguration der Verhaltensüberwachung konfiguriert. Diese Einstellung kann nur mithilfe der Gruppenrichtlinie festgelegt werden.

Wenn diese Einstellung aktiviert wird, besitzt die lokale Einstellung Priorität gegenüber der Gruppenrichtlinie.

Wenn diese Einstellung deaktiviert oder nicht konfiguriert wird, besitzt die Gruppenrichtlinie Priorität gegenüber der lokalen Einstellung.