Prüfpunkttiefe für Protokollgenerierung" ist der maximal zulässige erforderliche Aufwand, dargestellt durch die Anzahl der ...

"Prüfpunkttiefe für Protokollgenerierung" ist der maximal zulässige erforderliche Aufwand, dargestellt durch die Anzahl der Protokolldateien, die bei einem Prozessabbruch in mindestens einer Datenbankdatei wiederhergestellt oder gelöscht werden müssen.